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Entscheid: Gebühren für Bernecker Grünabfuhr waren rechtswidrig

aus Regionaljournal Ostschweiz · 06.07.2026 · 5 Min.

Beschreibung

Die St. Galler Gemeinde Berneck darf nicht von allen die gleiche Gebühr für die Grünabfuhr verlangen. Das geht aus einem jetzt öffentlichen Entscheid der kantonalen Verwaltungsrekurskommission hervor. Die Gemeinde hat daraufhin reagiert. Weitere Themen: · Fischsterben im Mattenbach in Grub AR – Ursache unbekannt · Stadtrat von Rapperswil-Jona kürzt sein eigenes Reisebudget und jenes des Schulrats · Teil der Toggenburgerstrasse in Flawil wegen Baustelle gesperrt – bis 24. Juli · Stadion des HC Davos heisst neu VAT Arena