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Gelten Mietverträge inzwischen auch, wenn die digital unterschrieben sind?

aus Immobilien einfach machen - der Urbyo Podcast · 12.05.2026 · 3 Min.

Worum es geht

Der Podcast erklärt, dass Mietverträge in Deutschland grundsätzlich formfrei sind, was bedeutet, dass sie auch digital unterschrieben werden können. Für unbefristete Mietverträge genügt eine einfache digitale Signatur, was den Abschluss erleichtert, allerdings kann die Beweisführung im Streitfall schwierig sein. Bei befristeten Mietverträgen, insbesondere wenn sie länger als ein Jahr laufen, schreibt das Gesetz die sogenannte Schriftform vor, die entweder durch eine handschriftliche Unterschrift auf Papier oder eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt wird. Eine einfache digitale Signatur reicht hier nicht aus, da sonst die Befristung unwirksam werden könnte, was den Vertrag in einen unbefristeten umwandelt. Insgesamt ist die digitale Unterschrift für die meisten Standardfälle praktikabel, bei komplexeren oder befristeten Verträgen sollte man jedoch auf eine qualifizierte elektronische Signatur setzen, um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen.

Beschreibung

Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Grundsätzlich sind Mietverträge in Deutschland nämlich formfrei. Das heißt: Für einen ganz normalen, unbefristeten Mietvertrag reicht es völlig aus, wenn ihr euch digital einigt und unterschreibt. Aber das ist nicht immer der Fall

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