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"Recht und Steuern" - Folge 23: Hinweisgeberschutzgesetz

aus Tipps und Hinweise für die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim · 12.06.2023 · 7 Min.

Beschreibung

Ab dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen, also Meldesysteme für Fehlverhalten in Unternehmen etablieren und den Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower") sicherstellen. Ab dem 17. Dezember sind auch schon Unternehmen ab 50 Mitarbeitern von dem Gesetz betroffen. Was Unternehmen jetzt beachten müssen, erfahren Sie in der neuen Folge unseres IHK-Podcasts "Recht und Steuern".