
Folge 260 Pflegecheck - Was sich beim Pflegestand jetzt ändert
aus betroyt - Der Podcast für rechtliche Betreuer · 09.09.2026 · 9 Min.
Worum es geht
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine wichtige Änderung beim Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI, die rechtliche Betreuer direkt betrifft. Für Pflegegrade 4 und 5 wurden die verpflichtenden Beratungstermine von vier auf zwei halbjährliche Termine reduziert. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherstellung der Qualität der Pflege und der Überprüfung, ob die Pflegeleistungen tatsächlich erbracht werden. Bei versäumten Terminen drohen Kürzungen des Pflegegeldes oder sogar der Wegfall der Leistung, was auch Haftungsrisiken für Betreuer mit sich bringt. Zusätzlich wurde die Möglichkeit eingeführt, nach dem ersten persönlichen Termin weitere Beratungen per Video durchzuführen, wobei Telefontermine nicht mehr anerkannt werden. Freiwillige Beratungen können weiterhin vierteljährlich und kostenfrei erfolgen.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2026 hat sich beim Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI etwas geändert, und das betrifft dich als rechtlichen Betreuer direkt. Roy Lippoth erklärt in dieser kompakten Folge, warum aus den bisher vier Terminen im Jahr für die Pflegegrade 4 und 5 jetzt nur noch zwei werden, was bei einem versäumten Termin auf dem Spiel steht und wo die Grenze zur Haftung liegt. Außerdem gibt es einen Blick auf die freiwillige Beratung und auf die neuen Regeln zum Videotermin.
Themen
- Änderungen beim Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI
- Pflegegrade und Pflegegeld
- Pflegeberatungstermine und deren Frequenz
- Haftungsrisiken für rechtliche Betreuer
- Videotermine und freiwillige Beratung