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Spezial mit alt Bundesrichter Hansjörg Seiler – EU-Verträge: Verstoss gegen die Verfassung?

aus Bern einfach. Das Wichtigste zum Tag. · 11.09.2026 · 20 Min.

Worum es geht

Hansjörg Seiler, ehemaliger Bundesrichter und Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, erläutert die juristischen Konflikte zwischen den neuen EU-Verträgen und der Schweizer Bundesverfassung. Insbesondere bemängelt er, dass die Verträge ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für rund 700'000 Menschen schaffen, das nicht mehr beschränkt werden kann, obwohl die Verfassung dies verlangt. Er kritisiert die Argumentation des Bundesrats, der behauptet, der Zuwanderungsartikel gelte nur für Neuzugewanderte, während das Aufenthaltsrecht auch für bereits in der Schweiz lebende Personen ausgeweitet wird. Seiler fordert daher eine Verfassungsänderung, um die rechtlichen Widersprüche zu beseitigen und die Verträge verfassungskonform zu gestalten. Er sieht die juristisch korrekte Lösung in einer gleichzeitigen Annahme der Verfassungsänderung mit den Verträgen und warnt vor politischen und rechtlichen Spannungen, falls dies nicht geschieht.

Beschreibung

Rund 700'000 Menschen erhalten mit den EU-Verträgen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Das verstosse gegen die Verfassung, sagt alt Bundesrichter Hansjörg Seiler. Die Schweiz könne den dauerhaften Aufenthalt mit den Verträgen nicht mehr beschränken, obwohl die Masseneinwanderungsinitiative genau das verlangt. Für eine Annahme der Verträge wäre deshalb eine Verfassungsänderung nötig. Camille Lothe hat Seiler anlässlich der Pressekonferenz der Juristen für das obligatorische Referendum zum Gespräch getroffen.

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