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Follow the Rechtsstaat Folge 171

aus PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat" · 29.04.2026 · 35 Min.

Worum es geht

Die Podcast-Episode beschäftigt sich mit dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der den Schutz vor digitaler Gewalt stärken soll. Dabei werden verschiedene Formen digitaler Gewalt wie Cybermobbing, Cybergrooming und Identitätsmissbrauch erläutert, sowie die geplanten rechtlichen Maßnahmen wie Auskunftsansprüche, Nutzerkontensperrungen und Datenzugriffe. Kritisch betrachtet werden die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte, die Überschneidungen mit europäischem Recht, insbesondere dem Digital Services Act, sowie die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Die Diskussion zeigt auf, dass der Entwurf durch seine umfassenden Regelungen und die starke Strafrechtsschwelle auch rechtlich und verfassungsrechtlich fragwürdig sein könnte, während die politischen Hintergründe und die Priorisierung der Sicherheitsinteressen deutlich werden.

Beschreibung

In dieser Folge sprechen Brink und Härting über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Zunächst stellen Dr. Brink und Prof. Härting ab Minute (00:39) dar, was der Gesetzgeber unter ,,Digitaler Gewalt“ versteht und setzen sich ab Minute (02:52) zunächst kritisch dem strafrechtlichen Teil des Entwurfs auseinander. Inwiefern ist der Entwurf mit dem Grundsatz der ultima ratio des Strafrechts zu vereinbaren? Anschließend gehen Brink und Härting ab Minute (16:11) der Frage nach, ob die zivilrechtlichen Vorschläge des Entwurfs mit dem DSA (Digital Services Act) vereinbar sind. Dabei steht ab Minute (20:47) insbesondere die im Entwurf vorgesehene richterliche Sperrung von Nutzerkonten im Mittelpunkt. Schließlich thematisieren sie ab Minute (26:30) die im Entwurf enthaltenen Auskunftsansprüche gegen Dienstanbieter sowie die damit zusammenhängende beweissichernde Anordnung. Diese seien zwar mit dem DSA vereinbar, im Kontext der eingeführten Vorratsdatenspeicherung jedoch abzulehnen. Ist der Entwurf aus bürgerrechtlicher Perspektive zu befürworten?

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