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Corona-Überbrückungshilfe: Super Entscheidung vom VG Gelsenkirchen - Hoffnung für Unternehmen

aus Recht im Ohr mit Dennis Hillemann · 27.01.2026 · 22 Min.

Beschreibung

Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant Beiten Neuer Wall 72 20354 Hamburg E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com www.advant-beiten.com; Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 27.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 1.12.2025, Az. 19 K 2048/23). Das Gericht hat hier eine sensationell gute Entscheidung für Unternehmen getroffen, die auch in anderen Verfahren helfen kann. Es geht unter anderen um diese Themen: 1.) Wann ist ein Umsatz coronabedingt? 2.) Wann liegen saisonale Schwankungen vor - und wann nicht? 3.) Kann „allgemeine Kundenzurückhaltung“ ein Grund für einen coronabedingten Umsatzeinbruch sein? 4.) Was kann die Behörde im Klageverfahren ergänzen - und was gerade nicht? Diese Entscheidungen sollten Steuerberater und Unternehmen kennen.