PodOrakel · KI-Podcastsuche für den DACH-Raum

FernUSG: So schützt du dich vor teuren Rückforderungen beim Verkauf von Online-Kursen!

aus Rechtlich Gesund · 10.03.2026 · 4 Min.

Beschreibung

Bietest du Online-Kurse, Coaching oder Mentoring an? Dann solltest du das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) kennen! Ein neues BGH-Urteil 2025 hat den Anwendungsbereich deutlich erweitert – jetzt gilt das Gesetz auch im B2B-Bereich. Wenn dein Angebot überwiegend online stattfindet und du den Lernerfolg kontrollierst, brauchst du in Deutschland eine ZFU-Zulassung. Fehlt diese, sind die Verträge nichtig und Kunden können alle Kursgebühren zurückfordern. Das gilt auch für Anbieter aus Österreich und der Schweiz mit deutschen Kunden. In diesem Video erfährst du, welche Risiken drohen, wie Rückforderungen aussehen können und mit welchen Strategien du verhindern kannst, dass das FernUSG auf dein Angebot zutrifft.Du bist dir unsicher? Dann nutze das kostenlose Erstgespräch unter www.Dr-FEH.de