
Das ändert sich 2026 in der Pflegeversicherung
aus Mein Pflege-Café - Der Podcast zum Pflegegrad · 19.12.2025 · 6 Min.
Worum es geht
Ab 2026 werden neue Regeln in der Pflegeversicherung implementiert, darunter für digitale Pflegeanwendungen, Beratungsbesuche und Verhinderungspflege. Es wird betont, dass es keine Erhöhung der finanziellen Mittel geben wird. Eine Änderung betrifft die Beratungspflicht für Pflegegrad vier und fünf, die ab 2026 nur noch zweimal im Jahr verpflichtend ist, aber optional bis zu viermal in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren wird die rückwirkende Erstattung von Verhinderungspflege eingeschränkt, sodass nur das aktuelle Jahr und das Vorjahr erstattet werden können. Zudem wird diskutiert, digitale Pflegeanwendungen zu finanzieren und Schulungen zur Nutzung dieser Anwendungen anzubieten.
Beschreibung
Digitale Pflegeanwendungen, Beratungsbesuche und Verhinderungspflege – für all diese Bereiche treten 2026 neue Regeln in Kraft. In dieser Episode erklären wir, was sich genau ändert und warum diese Anpassungen beschlossen wurden. Wir sprechen darüber, wie DiPAs künftig finanziert werden und weshalb erstmals auch reine Angehörigen-Angebote gefördert werden können. Dazu gehört nicht nur ein Budget für die Anwendung selbst, sondern auch ein Zuschuss für Anleitung und Unterstützung. Danach schauen wir auf die Beratungsbesuche nach § 37. Wer Pflegegeld erhält und einen Pflegegrad 4 oder 5 hat, muss diese Pflichttermine ab 2026 nur noch zweimal im Jahr wahrnehmen. Wir erklären, was das konkret bedeutet und warum dennoch die Möglichkeit bleibt, bis zu vier Beratungen pro Jahr abzurufen, wenn ein höherer Bedarf besteht. Zum Schluss geht es um die Verhinderungspflege. Durch eine neue Abrechnungsfrist können Kosten künftig nur noch im laufenden und im vorherigen Kalenderjahr geltend gemacht werden.
Themen
- Neue Regeln in der Pflegeversicherung 2026
- Finanzierung von digitalen Pflegeanwendungen
- Veränderungen bei Beratungsbesuchen und Verhinderungspflege