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#762 Stempelpflicht trotz Freistellung?

aus Betriebsrat heute – der Podcast der W.A.F. · 17.08.2026 · 15 Min.

Beschreibung

Ehrenamt schützt nicht vor der Stempeluhr. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Ihr Arbeitgeber auch bei vollständiger Freistellung Ihre Anwesenheit im Zeiterfassungssystem dokumentieren muss, weil Sie ein schutzwürdiges Interesse an diesem Nachweis haben. Fehlt er, drohen Abzüge beim Arbeitsentgelt oder Minusstunden statt Urlaub, wie der Fall einer vollfreigestellten Betriebsrätin vor Gericht zeigt. Prüfen Sie deshalb jetzt, ob Ihre Freistellungszeit korrekt erfasst wird, und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an, falls nicht. Themen der Episode: 00:00 Begrüßung und Vorstellung 00:42 Die Entscheidung: LAG Düsseldorf zur Zeiterfassung 01:41 Der Fall: Urlaubstage werden zu Minusstunden 03:19 Grundsatz: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 05:46 Vollständig freigestellt: Ehrenamt und Zeiterfassungspflicht 09:01 Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Kappungen 12:55 Fazit: Rechtsanspruch auf Zeiterfassung Seminarempfehlung aus dem Podcast: Betriebsverfassungsrecht Teil 1 | 163 | https://www.waf-seminar.de/163