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Corona-Überbrückungshilfe: Rückforderung - keine Begründung im Bescheid - was heißt das?

aus Recht im Ohr mit Dennis Hillemann · 07.01.2026 · 5 Min.

Beschreibung

Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠ Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant Beiten Neuer Wall 72 20354 Hamburg E-Mail: ⁠dennis.hillemann@advant-beiten.com⁠ ⁠www.advant-beiten.com⁠ ; Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 7.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, was es bedeutet, wenn ein Rückforderungsbescheid keine Begründung für die Rückforderung enthält.