PodOrakel · KI-Podcastsuche für den DACH-Raum

BFSG: Abmahnung für deine Webseite oder deinen Online-Shop? Was bedeutet barrierefrei?

aus Rechtlich Gesund · 07.03.2026 · 7 Min.

Beschreibung

Seit Juni 2025 gilt neue BFSG. Es verpflichtet alle digitalen Anbieter, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind Online-Shops, Webseiten, Apps, E-Book-Reader, Zahlungsterminals und viele mehr. Auch Anbieter digitaler Dienstleistungen wie Buchungsplattformen, Bankservices und Onlinekurse müssen sich darauf einstellen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber beim Verkauf digitaler Produkte.Barrierefreiheit bedeutet: Kompatibilität mit Screenreadern, Tastaturnavigation, gute Kontraste, einfache Sprache und Einhaltung der WCAG 2.1 Standards (Level AA). Außerdem muss eine leicht verständliche Barrierefreiheitserklärung auf der Website gut sichtbar vorhanden sein.Bereits jetzt gibt es die ersten Abmahnungen wegen Verstößen gegen das BFSG – mit Forderungen in vierstelliger Höhe. Deshalb gilt: Angebot prüfen, Barrierefreiheit zeitnah umsetzen und Dokumentation sichern. Wer rechtliche Unterstützung braucht, sollte sich beraten lassen, um Bußgelder bis zu 100.000 Euro zu vermeiden.Deutschland setzt mit dem BFSG den europäischen European Accessibility Act (EAA) um – Österreich und die Schweiz folgen mit eigenen Regelungen. Das BFSG ist damit Teil eines europäischen Großprojekts für mehr digitale Inklusion.Für mehr Rechtsbalance sichere dir deine kostenlose Erstberatung unter: www.Dr-FEH.de & folge mir auf Social Media :-)Versprochene Links:Muster für Barrierefreiheitserklärung: https://bfsg-gesetz.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit/#google_vignette Kostenloser Test für Anwendbarkeit des BFSG: https://bfsg-gesetz.de/check/Schöne Übersicht: https://tourismus.bayern/artikel/das-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/