
SO: Neue Frist bei fürsorgerischen Unterbringungen
aus Regionaljournal Aargau Solothurn · 09.09.2026 · 5 Min.
Beschreibung
Nach drei Tagen muss die KESB im Kanton Solothurn darüber entscheiden, ob eine fürsorgerische Unterbringung weitergeführt wird oder nicht. Diese Frist wollte die Regierung anpassen auf sechs Wochen. Im Parlament kam dies aber nicht durch. Neu wird die Unterbringung nach einer Woche überprüft. Weiter in der Sendung: · Der Einwohnerrat von Baden unterstützt das historische «Bad zum Raben» mit 750'000 Franken. Das Thermalbad soll totalsaniert werden. Auch aus dem Swisslos-Fonds gibt es Gelder: 1.42 Millionen Franken. · Zwei Kommissionen des Aargauer Grossen Rates finden einen Rettungsschirm für die Aargauer Spitäler grundsätzlich gut. Es gibt aber die Forderung, dass das Parlament bei einem Entscheid mitreden darf.