
Ruhen der Leistungsansprüche
aus Mein Pflege-Café - Der Podcast zum Pflegegrad · 18.01.2026 · 7 Min.
Worum es geht
In dieser Podcast-Episode wird über die Aktualisierung des Ruhen der Leistungsansprüche nach § 34 SGB XI gesprochen. Vorher wurden unterschiedliche Zeiträume für die Weiterzahlung von Pflegegeld bei verschiedenen Leistungsarten festgelegt, was zu Verwirrung führte. Nun gilt ein einheitlicher Zeitraum von bis zu 8 Wochen für alle Leistungsarten. Es wird empfohlen, der Pflegekasse Bescheid zu geben, wenn man abwesend ist, um Überzahlungen zu vermeiden. Es gibt Ausnahmen für besondere Pflegekräfte im Rahmen des persönlichen Budgets. Zudem wird auf die bevorstehenden Tage der Pflegeberatung in Frankfurt hingewiesen.
Beschreibung
Das Ruhen der Leistungsansprüche nach § 34 SGB XI wurde aktualisiert – mit einer praxisrelevanten Klarstellung: Pflegeleistungen werden nun einheitlich für bis zu 8 Wochen weitergezahlt, unabhängig von der Leistungsart. In dieser Episode sprechen wir darüber, was sich konkret geändert hat, ordnen die Regelung fachlich ein und grenzen sie von früheren Interpretationen ab. Eine kompakte, aber wichtige Folge für alle, die auf dem aktuellen Stand des SGB XI bleiben und Pflegeleistungen rechtssicher beurteilen möchten.
Themen
- Änderungen im SGB XI
- Ruhen der Leistungsansprüche
- Pflegegeldzahlungen