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Corona-Hilfen: Rückforderung wg. Beihilferechtsverstoß - gilt doch ein Vertrauensschutz? Argumente gegen die NRW-Rechtsprechung

aus Recht im Ohr mit Dennis Hillemann · 12.01.2026 · 21 Min.

Beschreibung

Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠⁠ Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann: Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant Beiten Neuer Wall 72 20354 Hamburg E-Mail: ⁠⁠dennis.hillemann@advant-beiten.com⁠⁠ ⁠⁠www.advant-beiten.com⁠⁠ ; Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 12.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, wie der NRW-Rechtsprechung zu der Beihilferechtswidrigkeit der Corona-Hilfsprogramme mit dem Gedanken des Vertrauensschutzes auch nach europäischem Recht entgegengetreten werden könnte.