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Luzerner Unternehmen müssen Coronahilfe definitiv zurückzahlen

aus Regionaljournal Zentralschweiz · 31.07.2026 · 5 Min.

Beschreibung

Ein Bundesgerichtsurteil stützt die Rückforderungen von Covid-19-Härtefallgeldern durch den Kanton Luzern. Auch kleine Unternehmen, die nach deren Erhalt Gewinn gemacht haben, müssen Beiträge zurückzahlen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde eines Unternehmens ab. Weiter in der Sendung: · Bei der Baarer Waldmannhalle hat sich der Boden erneut abgesenkt. · Schwyzer Kantonspolizei nimmt drei Männer in Freienbach fest nach mutmasslichem Einbruch in Autogarage.