
§129a und seine Auswirkungen
aus Die RAF in Hessen · 28.06.2026
Beschreibung
Fast 50 Jahre nach seiner Einführung steht §129a noch immer im Strafgesetzbuch. Der Paragraf wurde in den 1970er-Jahren als Reaktion auf die RAF geschaffen – und sollte eigentlich ein Notfallinstrument sein. Historiker Robert Wolff erklärt, wie §129a funktioniert, warum er die Grenze zwischen Sicherheitspolitik und Einschüchterung von Protest bis heute verwischt – und was Graffitisprüher, Otto Schilly und die Letzte Generation damit zu tun haben. Moderation: Duška Roth und Lorenz Hoffmann Interviewpartner: Robert Wolff Musik: Henrik von Holtum Abmischung: Henrik von Holtum Timestamps 00:00 Einleitung: §129a in Zahlen – heute 00:32 Der Paragraf, der für die RAF erfunden wurde 02:00 Der RZ-Anschlag auf das IG Farbenhaus 04:17 Wie §129a entstand – und wofür er gedacht war 06:33 Das Dilemma der Behörden und der Gruppentatbestand 12:46 Neue Ermittlungsbefugnisse: Überwachung und Untersuchungshaft 14:03 §129a in der Praxis: Ausweitung auf Graffitisprüher 18:44 Otto Schilly: vom RAF-Anwalt zum härtesten Verschärfer 21:46 Daniela Klette und §129a heute 23:34 Aktualität: die Letzte Generation und das Terrorismusetikett Literatur und Links Robert Wolff: Aufsatz zu §129a Stammheim-Prozess: https://www.stammheim-prozess.de Zur Daniela Klette-Verurteilung: Urteil des Landgerichts Verden, Mai 2026