
Ausnahme für Feuerwerk in Brunnen trotz Waldbrandgefahr
aus Regionaljournal Zentralschweiz · 27.07.2026 · 5 Min.
Beschreibung
Die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz bleibt über den 1. August hinaus auf Stufe 4, es gilt ein Feuerwerksverbot. Ausgenommen ist das 1.-August-Feuerwerk auf dem See in Brunnen. Es wird von einem professionellen Veranstalter auf dem Wasser durchgeführt und verfügt über ein Sicherheitskonzept. Weiter in der Sendung: · Die Stadt Luzern soll ein Badeangebot für FINTA-Personen prüfen. · Das Luzerner Kriminalgericht verweist einen Brandstifter des Landes.