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Autonews vom 01. Juli 2026

aus Automobilkurznachrichten · 01.07.2026

Beschreibung

Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Regeln in Urlaubsländern: GTÜ-Tipps von der ETA in England bis zum Warnblinklicht in Spanien Foto: die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Die Vorfreude auf den Sommerurlaub wächst in diesen Tagen. Doch bevor es losgeht, sollte man sich mit den Vorschriften für den Straßenverkehr im Urlaubsland und in Transitländern vertraut machen, betont die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Das gilt vor allem für Neuerungen rund um Maut, Einreisebedingungen und Absicherung des Fahrzeugs bei Panne oder Unfall. Es ist wichtig, aktuell informiert zu sein – sonst kann es teuer werden. Die Prüforganisation GTÜ nennt vier Beispiele. Großbritannien: In Großbritannien ist die elektronische Einreisegenehmigung ETA (Electronic Travel Authorisation) als Folge des Brexits schon seit April 2025 verpflichtend. Ab diesem Sommer kontrollieren die Briten strenger als bisher auch Touristen, ob sie diese Genehmigung haben. Sie lässt sich über eine Smartphone-App oder das Verwaltungsportal www.gov.uk/eta beantragen. Das kostet 20 Pfund Sterling – rund 23 Euro. Italien: In Italien soll man seit dem 1. Juni 2026 einen Teil der Autobahnmaut zurückerhalten, wenn man wegen einer Baustelle erhebliche Zeit im Stau gestanden hat. Berechnet und beantragt wird die Erstattung über eine App. Zu Beginn gilt die Regelung aber nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig auch ausländische Fahrzeughalter davon profitieren, muss noch entschieden werden. Österreich: In Österreich steht das „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe vor seinem Abschied. Ab dem kommendem Jahr wird die österreichische Autobahnvignette nur noch digital vergeben. Das ist konsequent, denn die Lösung hat sich längst bei den meisten Autofahrern durchgesetzt. Aber Vorsicht: Es gibt aktuell zahlreiche Warnungen vor gefälschten Webseiten für den Vignettenkauf. Am besten erwirbt man diese daher ausschließlich direkt über den Autobahnbetreiber Asfinag oder vertrauenswürdige deutsche Anbieter wie das Mautportal des ADAC, rät die GTÜ. Spanien: Bei Pannen und Unfällen darf für in Spanien zugelassene Fahrzeuge seit Januar 2026 kein Warndreieck mehr aufgestellt werden. Stattdessen ist nun ein batteriebetriebenes „V16“-Blinklicht vorgeschrieben. Wer mit dem eigenen Wagen nach Spanien fährt, darf weiterhin das Warndreieck benutzen. V16-Leuchten sind vor allem bei Dunkelheit und schlechtem Wetter besser zu erkennen als das Warndreieck. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260701_kvp.mp3