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Das neue EEG 2027 – droht das beihilferechtliche Vakuum?

aus MASLATON Newsletter Podcast · 03.06.2026 · 10 Min.

Beschreibung

Am 1. Januar 2027 verliert die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz ihre Gültigkeit. Ohne eine nahtlose, europarechtskonforme Anschlussregelung droht ein faktisches Durchführungsverbot für Neuinvestitionen. Die Kerninhalte: Abschied von der klassischen Einspeisevergütung: Der Wegfall des staatlichen Auffangnetzes für Neuanlagen und der Übergang zur verpflichtenden Direktvermarktung über Netzbetreiberabnahmen. Der neue Mischbetrieb (Mischpel): Die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt sowie die technischen und nachweisrechtlichen Anforderungen an eine viertelstündliche Messung zur Vermeidung von Datenlücken. Resilienzausschreibungen nach der NZIV: Die Abkehr vom reinen Preisdiktat bei der Zuschlagserteilung hin zu qualitativen Kriterien wie IT-Sicherheit, Cyber-Sicherheit und Nachhaltigkeitsanforderungen. Der neue § 20a EEG 2027: Die Funktionsweise der Marktprämie mit produktionsabhängigem Refinanzierungsbeitrag ab 100 kW, die Einbeziehung von zwischengespeichertem Strom sowie die Ausnahmen für Kleinanlagen und bestimmte Biomasseanlagen. Der Konflikt mit Brüssel: Das Fehlen der von der EU-Kommission geforderten Vertragsstrafen im aktuellen deutschen Entwurf und das damit verbundene Risiko für die beihilferechtliche Genehmigung bis zum Stichtag.