
Urteil zu Klimaprotesten: Nicht alles ist Meinungsfreiheit
aus Info 3 · 26.08.2026 · 12 Min.
Beschreibung
Im Einsatz für das Klima den Verkehr zu blockieren, ist strafbar. Zu diesem Schluss kommt Bundesgericht. Es urteilt, dass es zulässig ist, militante Klima-Aktivistinnen rechtlich zu belangen. Die Aktivisten könnten nicht alle Protestformen einfach mit der Meinungsäusserungsfreiheit rechtfertigen. Weitere Themen: Der Güterverkehr war lange das Sorgenkind der SBB. Dieses Jahr schreibt SBB Cargo erstmals wieder schwarze Zahlen und das, obwohl der Gütertransport auf der Schiene innerhalb der Schweiz nur dürftig funktioniert. Nun wird Cargo wieder zurück in die SBB integriert. Israelische Sicherheitskräfte haben am Dienstag eine Berufsschule im besetzten Westjordanland geräumt. Die Schule wurde von der UNRWA betrieben. Dem Uno-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge wurde nach dem Massaker am 7.Oktober 2023 die Tätigkeit innerhalb Israels verboten.