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"Recht und Steuern" - Folge 18: Neues Kaufrecht

aus Tipps und Hinweise für die Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim · 12.12.2021 · 11 Min.

Beschreibung

Das Kaufrecht wird zum 1. Januar 2022 ins digitale Zeitalter überführt und stärkt die Verbraucherrechte. Was ändert sich für die Händler? "Waren mit digitalem Inhalt" wie Smartwatches, Saugrobotor oder Tablets - müssen nunmehr von Unternehmen auch mit laufenden Aktualisierungen angeboten werden. Darüber sind die Kunden zu informieren. Damit entsteht eine Art Dauerschuldverhältnis. Digitale Waren wie Streamings sind nun auch im Gewährleistungsrecht geregelt. Außerdem wird der Sachmangelbegriff neu gefasst, er muss nun auch den branchenüblichen Anforderungen entsprechen. Weitere Informationen geben unsere IHK-Juristen in der 18. Folge des Podcasts "Recht und Steuern".