PodOrakel · KI-Podcastsuche für den DACH-Raum

Zusatzversicherung – nützlich, aber keine Vollkasko

aus Ratgeber · 22.09.2026 · 5 Min.

Beschreibung

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung nicht obligatorisch – und man hat keinen Anspruch auf Aufnahme. Das hat Konsequenzen für die Wahl und beim Kündigen von bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungs-Ombudsfrau Susanne Müller Ineichen erklärt: Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist im Privatrecht geregelt – entsprechend haben die Krankenkassen bei der Ausgestaltung der Bestimmungen und Bedingungen mehr Freiheit als bei der Grundversicherung. Diese ist als Sozialversicherung den betreffenden Bestimmungen unterstellt. Eine Krankenkasse ist daher nicht verpflichtet, jemanden in eine Zusatzversicherung aufzunehmen, der oder die aus ihrer Sicht den Anforderungen nicht genügt. Beim Wechseln von einer zur anderen Zusatzversicherung ist darum Vorsicht angezeigt. Auch sind Zusatzversicherungen keine Vollkaskoversicherungen: Die Krankenkassen behalten es sich vor, Eignung, Nutzen und Wirtschaftlichkeit von zu bezahlenden Behandlungen jederzeit zu überprüfen. Als nützlichste Zusatzversicherungen bezeichnet Susanne Müller Ineichen die für Kieferorthopädie für Kinder, für Rettung und Transportkosten im Inland sowie für Notfall-, Heilungs- und Rückführungskosten im Ausland.